Hersteller-Garantie

Hersteller-Garantie:

Über den Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hinaus gewährt der Hersteller eine Garantie auf Abriebschäden für die auf der Vorderseite des Einlegers ersichtliche Dauer gemäß nachstehender Regelungen (Durch eine solche Garantie werden die gesetzlichen Rechte, insbesondere die Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber Floor24, nicht eingeschränkt):

  

Garantieerklärung Classen:

Die Classen Holz Kontor GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 18-20, 56759 Kaisersesch, als Herstellerin der Boden- /Wandpaneele, räumt zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten auf die erworbenen Boden-/Wandpaneele eine Garantie auf Abriebschäden für die dem Produkteinleger zu entnehmender Garantiezeit zu den in der vollständigen Garantieerklärung enthaltenen Bedingungen ein. Der Garantieschutz gilt europaweit.

Die vollständige Garantieerklärung finden Sie hier:

Vollständige Garantieerklärung Classen für Laminatböden

Vollständige Garantieerklärung Classen für Ceramin

Im Garantiefall hat sich der Kunde zur Abwicklung seiner Garantieansprüche unter Vorlage des Kaufbeleges und der Verlegeanleitung an die nachfolgende Adresse der Herstellerin zu wenden: CLASSEN Holz Kontor GmbH, Werner- von-Siemens-Str. 18-20, D-56759 Kaisersesch.

Durch diese Herstellergarantie werden die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden gegen den Händler oder Hersteller aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt, die der Verbraucher unentgeltlich in Anspruch nehmen kann. Die Herstellergarantie erweitert insofern die Rechtsstellung des Kunden.

 

Garantieerklärung Decoflooring:

Vollständige Garantieerklärung Decoflooring

 

Garantieerklärung Barth & Co.:

Vollständige Garantieerklärung Vinylboden Barth & Co.

Garantieerklärung Parkett Barth & Co.: Die Garantie für Parkettböden beschränkt sich auf die allgemeinen gesetzlichen Garantievorschriften.

 

Garantie-Umfang:

Bei Vorliegen eines Garantiefalles werden die abgeriebenen Stellen nach Wahl des Herstellers entweder kostenlos repariert, oder es wird über den Fachhändler Ersatzmaterial für die durchgeriebenen Bodenbelagsflächen geliefert.. Ansprüche auf Übernahme von Kosten wie z.B. Demontage, Neuverlegung und Entsorgung etc. sind von dem Garantieumfang ausgeschlossen. Das gilt auch für Schadens- oder Aufwendungsersatz jeder Art.

Ist ein Dekor seitens des Herstellers nicht mehr lieferbar, so wird gleichwertiger Ersatz aus dem jeweils gültigen Lieferprogramm gegeben. Kommt es zu einer Garantieleistung, verlängert sich nicht die Garantiefrist. Mit der Erbringung einer Garantieleistung wird keine neue Garantiefrist in Gang gesetzt. Zur Wahrung Ihrer Garantie- und Gewährleistungsansprüche bewahren Sie bitte unbedingt ein Exemplar der dem Produkt beigefügten Verlegeanleitung zusammen mit dem Kaufbeleg Ihres Laminatbodens auf.